30. Juni 2014 in Schweiz
Die staatskirchlichen Organisationen der Schweiz seien nicht bereit, eine dienende Funktion gegenüber der Kirche einzunehmen. Sie wollten die Kirche auf Augenhöhe mit den Bischöfen mitleiten, kritisiert Martin Grichting, Generalvikar von Chur.
Chur/Freiburg i.Ü. (kath.net/jg)
Das Vademecum wird nie umgesetzt werden, sagte Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur anlässlich der Publikation einer Studie über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz am 25. Juni an der Universität Freiburg (Schweiz).
Die Studie trägt den Titel Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz. Sie ist von einer Expertenkommission in den Jahren 2009 bis 2013 erarbeitet worden, der Generalvikar Grichting angehört hat. Auf Grundlage dieser Studie hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 2013 ein Vademecum erarbeitet, das die herrschende Doppelstruktur von kirchlichen und staatskirchlichen Organisationen klären sollte.
Das Vademecum hält unter anderem fest, dass den staatskirchlichen Organisationen nur helfender Charakter zukomme, während allein die Bischöfe, Priester und Laien mit bischöflichem Auftrag Leitungsvollmachten zukämen. Kath.net hat berichtet.
Die kantonalen Körperschaften und die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) lehnten Kernaussagen des Vademecum ab, kritisierte Grichting. Sie seien nicht bereit, der Kirche gegenüber eine dienende Funktion einzunehmen, sondern wollten auf Augenhöhe mit den Bischöfen die Kirche mitleiten, fügte er wörtlich hinzu. Einzelne Mitglieder der SBK hätten sich bereits weitgehend von dem Papier distanziert. Die wörtlich Reformunwilligkeit kantonaler Organisationen zeige sich am Beispiel der Kantonalkirche Schwyz, die trotz Intervention des zuständigen Bistums Chur die Wahl von Laientheologen als Gemeindeleiter in ihre Verfassung aufnehmen wolle. Dies stehe in klarem Widerspruch zum Vademecum, sagte Grichting.
Die SBK wies in einer Pressemitteilung darauf hin, sie habe die Fachkommission nicht eingesetzt, um das Verhältnis von Kirche und Staat grundsätzlich neu zu ordnen oder gar einen Systemwechsel anzustreben. Es gehe ihr um eine Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat, um den Herausforderungen durch die raschen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche gerecht zu werden. Dies sei nur im Dialog der Beteiligten und Betroffenen möglich, heißt es in der Stellungnahme der SBK.
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