4. August 2016 in Weltkirche
Die Frage könne nicht im Beichtgespräch Gespräch gelöst werden. Papst Johannes Paul II. habe in Familiaris consortio klargestellt, das wiederverheiratete Geschiedene nur die Kommunion empfangen dürfen, wenn sie enthaltsam leben, sagt Gadecki.
Krakau (kath.net/jg)
Es gibt keinen Grund, zivilrechtlich Wiederverheirateten die Kommunion zu spenden, sagt Stanislaw Gadecki, der Erzbischof von Posen und Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz letzte Woche im Rahmen des Weltjugendtages gegenüber Medienvertretern. Er hält wenig von der Idee, dies nach einem Weg der Unterscheidung in bestimmten Fällen doch zu tun. Das berichtet das Magazin Vatican Insider.
Das Thema kann nicht im Beichtstuhl in zwei Minuten abgehandelt werden, das sei auf diesem Weg nicht einmal in zwei Jahren möglich. Wenn eine sakramentale Ehe zustande gekommen sei, gebe es keinen Anlass die Kommunion an zivilrechtlich geschiedene und wiederverheiratete Personen zu spenden, erläutert Gadecki.
Papst Johannes Paul II. habe dies in seiner Enzyklika Familiaris consortio festgelegt. Wiederverheiratete Geschiedene dürften nur dann die Kommunion empfangen, wenn sie wie Bruder und Schwester zusammenleben.
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