Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Personen

22. April 2020 in Deutschland


Großveranstaltungen sollen in Berlin hingegen bis zum 24. Oktober verboten bleiben - Marsch für das Leben im September vor der Absage?


Berlin (kath.net)
In Berlin sind ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dabei müssen aber die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Dies berichten deutsche Medien. An Trauungen oder auch Trauerfeiern dürfen aber bereits ab dieser Woche bis zu 20 Personen teilnehmen.

Großveranstaltungen sollen in Berlin hingegen bis zum 24. Oktober verboten bleiben. Das könnte auch den großen Marsch für das Leben betreffen. Ab dem 4. Mai sind auch nur Demonstrationen mit 50 Teilnehmern zugelassen.

© 2020 www.kath.net