31. Jänner 2024 in Schweiz
Die von Bischof Bonnemain erlassenen Statuten widersprechen dem Kirchenrecht, stellte das Dikasterium für den Klerus fest.
Chur (kath.net/jg)
Joseph Maria Bonnemain, der Bischof von Chur (Schweiz), hat alle Seelsorger seines Bistums per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt, dass die von ihm approbierten Statuten des Churer Priesterrates den übergeordneten kirchlichen Rechtsvorschriften nicht entsprechen. (E-Mail liegt der Redaktion vor.) Das Dikasterium für den Klerus hat einer entsprechenden Beschwerde Recht gegeben und Bischof Bonnemain aufgefordert, rechtskonforme Statuten zu erlassen, berichtet die Plattform swiss-cath.ch.
Bischof Bonnemain hatte mit 1. Dezember 2021 dem Priesterrat des Bistums Chur neue Statuten vorgegeben. Das Dikasterium für den Klerus hat nun festgestellt, dass diese dem Kirchenrecht widersprechen. Insbesondere fehlt die Bestimmung, dass etwa die Hälfte der Mitglieder von den Priestern frei zu wählen ist. Von den derzeit 30 Mitgliedern des Churer Priesterkreises sind nur zwei gewählt.
Gegen die Statuten haben Kanonikus Dr. habil. Martin Grichting, Kanonikus Pfr. Roland Graf und Dekan Pfr. Matthias Hauser Rekurs eingelegt, dem das Dikasterium nun stattgegeben hat. Es stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Verlautbarungen des Bistums Chur hat, an denen der Priesterrat des Bistums ein Mitwirkungs- oder Anhörungsrecht hat. Hier seien weitere Abklärungen angesagt. Davon sind unter anderem die „Handreichung für eine synodale Kirche“ und der umstrittene „Verhaltenskodex“ betreffend sexuelle Übergriffe betroffen.
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