13. Februar 2024 in Österreich
Trotz anderslautender Vorgaben in der Erklärung Fiducia supplicans sind homosexuelle Paare ausdrücklich zum Segen in eine Pfarre in Wels eingeladen.
Wels (kath.net/jg)
Die Pfarre St. Franziskus in Wels (Diözese Linz/Österreich) hat am 11. Februar zum Segen für „alle Paare“ eingeladen. Die Einladung bezog sich ausdrücklich auch auf homosexuelle Paare. In der Einladung wird impliziert, dass der heilige Valentin, dessen Gedenktag am 14. Februar gefeiert wird, dies auch getan hätte.
Wörtlich ist in der Ankündigung im Pfarrbrief zu lesen: „Der Heilige Valentin feiert seinen Gedenktag am 14. Februar, er gilt als Patron der Ehepaare und der Liebenden. Darum wollen wir es ihm gleichtun und alle Paare – frische verliebt bis lang bewährt, hetero- oder homosexuelle liebend, glücklich oder gerade nicht so – segnen.“
Die Erklärung Fiducia supplicans des Dikasteriums für die Glaubenslehre stellt hingegen klar fest, dass „keine Art von liturgischem Ritus oder diesem ähnlichen Segnungen“ zugelassen sind, „die Verwirrung stiften könnten“. Die Kirche bleibt bei der überlieferten Lehre über die Ehe. (Siehe FS 4) Weiters heißt es in der Erklärung: „Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.“ (FS 11)
In der Erklärung zu Fiducia supplicans ist zu lesen: „Diese nicht ritualisierte Form der Segnung erhebt in ihrer Einfachheit und Kürze nicht den Anspruch das zu rechtfertigen, was moralisch nicht vertretbar ist. Ganz offensichtlich handelt es sich nicht um eine Eheschließung, aber auch nicht um eine „Approbation“ oder Ratifizierung von irgendetwas. Es geht lediglich um die Antwort eines Hirten auf die Bitte zweier Menschen um Gottes Hilfe. Deshalb stellt der Priester in diesem Fall keine Bedingungen und will auch nichts über das Intimleben dieser Menschen erfahren.“ (Nr. 5) Die Initiative sollte von den Betroffenen ausgehen, siehe auch FS 39.
Die Segnung von Paaren in irregulären Situationen sollte von der Kirche nicht gefördert werden. „Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten, in der die Hilfe Gottes durch einen einfachen Segen gesucht wird.“ (FS 38)
Sowohl der Bischof als auch der Generalvikar der Diözese Linz schweigen zu diesem Vorfall.
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