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| ![]() Irischer Sender wegen Verleumdung von Priester bestraft5. Mai 2012 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Es waren schwerwiegende rufschädigende und unwahre Beschuldigungen verbreitet worden. Vor Gericht wurde der Priester durch Vaterschaftstests entlastet. Dublin (kath.net/KNA) Wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen katholischen Priester muss der irische Sender RTE 200.000 Euro Strafe zahlen. Die staatliche Rundfunkbehörde BAI begründete diese Sanktion mit der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und unlauteren Recherchemethoden, wie der Sender selbst am Freitagabend berichtete. So seien in der betreffenden Sendung schwerwiegende rufschädigende und unwahre Beschuldigungen verbreitet worden. Der Einsatz einer versteckten Kamera und Überraschungsinterviews stellten zudem unangemessene Eingriffe in die Privatsphäre des Geistlichen dar. Im Mai 2011 war der Priester Kevin Reynolds in der Serie «Prime Time Investigates» bezichtigt worden, 1982 in Kenia ein Mädchen vergewaltigt und ein Kind mit ihr gezeugt zu haben. Reynolds musste nach dem Beitrag von seinem Priesteramt zurücktreten und seine Gemeinde verlassen. Im September wurde er durch zwei Vaterschaftstests entlastet. Ein irisches Gericht sprach ihm eine umfangreiche Entschädigung zu. Zuvor hatte sich RTE für die falschen Vorwürfe entschuldigt. Die Anschuldigungen seien «ohne jegliche Basis» und hätten nicht gesendet werden dürfen, räumte der Sender ein. Im vergangenen November hatte Irlands Kommunikationsminister Pat Rabbitte die Behörde BAI beauftragt, die Umstände der Sendung aufzuklären. Anfang April stellte RTE die Serie «Prime Time Investigates» ein. Die Maßnahme sei Teil einer «vollständigen Umstrukturierung» des öffentlich-rechtlichen Senders, hieß es. Man wolle verlorenes Vertrauen zurückgewinnen und die redaktionelle Kontrolle verbessern. Im Zuge der Umstrukturierung sollten Journalisten und Programmverantwortliche nachgeschult und neue redaktionelle Richtlinien eingeführt werden. Darüber hinaus kündigte der Sender personelle Veränderungen an. (C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGerechtigkeit | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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