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| ![]() "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"21. Februar 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen P. Markus Graulich, Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, kritisiert im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Krisengipfel in Rom die Unkenntnis von Bischöfen Rom (kath.net) Der Kirchenrechtler erklärt dann, dass der Missbrauch von Minderjährigen im Kirchenrecht einen Straftatbestand darstelle. Dazu kommen aber noch weitere universale und teilkirchliche Normen. Spätestens seit dem Jahr 2001 gäbe es hier mit Sacramentum sanctitatis tutela ein ausreichendes Instrumentarium. Dies sind die Normen der Glaubenskongregation und dies laut Graulich ausreichend, es müsste nur angewandt werden. Die vor allem von einigen deutschen Bischöfe gepushte Diskussion über das Sprechen von vermeintlichen Tabus wie Homosexualität oder Zölibat sieht Graulich kritisch. "Ich meine, dass es da keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt." Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass Missbrauch in der Regel in Familien vorkomme. "Alle Statistiken sagen uns, die Mehrzahl der Missbräuche geschehen innerfamiliär, Tanten, Onkel, Brüder, Väter, Cousins, Cousinen, und soweiter. Von daher ist die Forderung, den Zölibat zu streichen, nicht der richtige Weg." Graulich erinnert auch daran, dass die evangelische Kirche genauso ein Problem mit Missbrauch wie die katholische hat, obwohl dort die Geistlichen nicht zölibatär leben. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirchenrecht
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