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| ![]() ‚Es ist Aufgabe des Staates, das Recht durchzusetzen, nicht über Einstellungen zu wachen’6. März 2024 in Deutschland, 5 Lesermeinungen ZEIT-Korrespondent Ijoma Mangold über das geplante Demokratiefördergesetz und die Trennung von Staat und Gesellschaft. Berlin (kath.net/jg) Sollte das geplante Gesetz vom Bundestag beschlossen werden, würde die Regierung entscheiden, welche Vereine und Organisationen in den Genuss von Steuergeldern kommen. Das treibe den „Schulterschluss zwischen Regierung und Nichtergierungsorganisationen stärker voran, als es für die urliberale Trennung von Staat und Gesellschaft bekömmlich ist“, schreibt Ijoma Mangold in einem Kommentar für die ZEIT. Es sei Aufgabe des Staates, das Recht durchzusetzen, nicht über Einstellungen zu wachen, schreibt er weiter. Doch genau darauf ziele das Gesetz ab. Er zitiert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) mit dem Satz: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“ „Eigentlich wäre man ja davon ausgegangen, dass ‚unterhalb der Strafbarkeitsgrenze’ die Gedanken frei seien“, kommentiert Mangold. In diesem Zusammenhang zitiert er Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die gesagt hat: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Eine Demokratie dürfe angesichts ihrer Verächter nicht selbst autoritär werden, warnt Mangold. Der demokratische Staat sei keine Gesinnungsgemeinschaft, sein Gewaltmonopol sei nur dazu da, die Freiheit seiner Bürger zu sichern. Zu dieser Freiheit zähle auch die Freiheit vom Staat selbst. Bürgerrechte seien deshalb Abwehrrechte gegen den Staat. Diese Einsicht scheine heute in Vergessenheit zu geraten, warnt Mangold. Die FDP, Mitglied der Regierungskoalition, sah das Demokratiefördergesetz teilweise kritisch. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben nun festgestellt, dass der Gesetzesentwurf der Verfassung widerspreche, berichtet die WELT.
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