Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  5. Der verkleidete Menschenfreund
  6. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  7. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  10. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  11. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  12. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  13. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  14. Wer viel wallfahrtet...
  15. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro

Bistum Münster: Gottesdienste mit Gläubigen ab 1. Mai wieder möglich

24. April 2020 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Generalvikar Winterkamp bittet um Einhaltung der Rahmenbedingungen - Kommunion: Alle müssen Hände desinfizieren, bevor sie die Hostien berührten, Kommunion soll in angemessenem Abstand gereicht werden


Münster (kath.net/pbm). Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 23. April mitgeteilt, dass ab dem 1. Mai die Feier von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich ist. Hierzu wurden eine Reihe von Rahmenbedingungen festgesetzt. In einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die weiteren Mitarbeitenden im Bistum Münster hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am Abend des 23. April dringend darum gebeten, die Rahmenbedingungen einzuhalten, „damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht“. „Gerade in der Freude über die veränderte Situation“ sei die Beachtung der Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich.

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört es unter anderem, dass der Zugang zu den Gottesdiensten begrenzt wird. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. „Dabei gilt“, so heißt es in den Rahmenbedingungen, „dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten ist“. Familien sollen nicht getrennt werden.

Sicherzustellen sei auch, dass beim Betreten und Verlassen der Kirche die Abstandsregeln eingehalten werden. Nach Möglichkeit sollten Zu- und Ausgang durch zwei Zuwege zur Kirche getrennt werden. Es sollten vermehrt Freiluft-Gottesdienste gefeiert werden. Firmfeiern könnten ebenso wie Requien oder Trauergottesdienste in den Kirchen unter Beachtung der Regeln gefeiert werden. „Für Trauerfeiern am Grab bleiben die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden“, heißt es in den Rahmenbedingungen. Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet werde weiter angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben könnten.


Im Blick auf die Austeilung der Kommunion heißt es in den Rahmenbedingungen, dass alle daran beteiligten sich die Hände desinfizieren müssten, bevor sie die Hostien berührten. Den Gläubigen solle „die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht“ werden. Die Mundkommunion müsse bis auf weiteres unterbleiben. Die Kommunionordnung müsse so angepasst werden, dass die Gläubigen die Kommunion „im gebotenen Mindestabstand“ empfangen könnten.

„Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung“, wird in den Rahmenbedingungen betont. Beichtgespräche im Beichtstuhl seien nicht möglich: „Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen.“ Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern seien weiterhin die jeweiligen örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wo immer es möglich sei, sei „die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst. Dies gilt auch für die Spendung der Krankenkommunion“, wird festgehalten.

Das tägliche Läuten um 19.30 Uhr unterbleibe ab dem 1. Mai schreibt Generalvikar Winterkamp. Zur Frage, wie die Gottesdienste am Fronleichnamsfest (11. Juni) gefeiert werden könnten, werde es noch weitere Informationen geben. Im Blick auf die Feier von Firmungen sollten die Pfarreien Kontakt mit dem jeweiligen Weihbischof oder den anderen Firmspendern aufnehmen. Mund- und Nasenschutz seien für die Gottesdienste nicht verpflichtend. Gottesdienstbesucher mit Mund- und Nasenschutz sollten aber nicht abgewiesen werden. Alle Pfarreien könnten Hand- und Flächendesinfektionsmittel im Bischöflichen Generalvikariat in Münster oder im Kreisdekanatsbüro Borken abholen.

Da das Versammlungs- und Kontaktverbot weiter bis zum 3. Mai gelte, könne zu allen anderen kirchlichen Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Gruppentreffen, Verbandsveranstaltungen noch nichts gesagt werden, betont der Generalvikar. Diesbezüglich blieben die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs am 30. April abzuwarten. Fachabteilungen im Generalvikariat kümmerten sich derzeit unter anderem um die Themen Ferienfreizeiten, Wochenendveranstaltungen und Fahrten sowie um alle Fragen zum Kita-Bereich, zu den Bischöflichen Schulen und den Bildungshäusern und -foren.

Breaking NEWS: Auch deutsche Jugendliche veröffentlichen Aufruf an die Bischöfe!




Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Münster

  1. KJG Münster distanziert sich von Verbandspatron Thomas Morus
  2. Deutschland: Lesung eines Mentalisten in einer Pfarrkirche
  3. „Begegnung in Kelch und Hostie, von Brot und Wein in ein gemeinschaftliches Abendmahl verwandeln“
  4. Bistum Münster: Laien übernehmen pastorale Leitung einer Pfarrei
  5. Bischof Genn hält an Auflösung von Totus Tuus fest
  6. Nach Kritik an Covid-19 Impfungen und LGBT-Zeitgeist: Priester der Petrusbruderschaft wird versetzt
  7. Regenbogenfahne in Kirche mit Grab von Anna Katharina Emmerick
  8. Bistum Münster: Firmung mit Desinfektion und Mundschutz
  9. Kardinal Barreto meint: "Die Kirche ist nicht gespalten"
  10. Bistum Münster: Während Beichte missbraucht?






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Der verkleidete Menschenfreund
  5. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  6. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  7. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  8. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  9. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  10. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  11. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  12. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  13. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  14. Wörthersee: Kirche plant Strandbad bei Maria Wörth - Investitionsvolumen rund 70 Millionen Euro
  15. Wie Jesus vom fürsorglichen und barmherzigen Arm des Vaters umfangen zu sein

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz