Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Klerikalismus im Bistum Passau
  2. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden
  3. Evangelische bayerische Landeskirche traut Homosexuelle
  4. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  5. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  6. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  7. Der verkleidete Menschenfreund
  8. Von der Unfähigkeit, ruhig in einem Raum zu bleiben
  9. Gott will, dass wir treu sind!“
  10. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  11. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  12. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  13. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  14. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  15. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy

Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an

28. April 2020 in Prolife, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstgericht in Den Haag erlaubt Tötung von Demenzkranken - Wiener Diözesansprecher Prüller und IMABE-Expertin Kummer warnen vor Wandel in Richtung Entmündigung


Wien (kath.net/KAP) Die Kritik an einem Höchstgerichtsurteil in den Niederlanden, das Sterbehilfe an Demenzkranken erlaubt, hält auch in Österreich an. In den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde, "kippt das System stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja eklatante Fremdbestimmung um", befand die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. Und der Kommunikationschef der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, wies in der Sonntag-Ausgabe der "Presse" (26. April) unter dem Titel "Der Tod ist ein Meister aus Holland" darauf hin, dass das betreffende Urteil von der bisher geltenden Voraussetzung der eindeutigen Freiwilligkeit des zu tötenden Menschen abgehe. Bereits in der Vorwoche hatte der Utrechter Kardinal Willem Jacobus Eijk das Gerichtsurteil kritisch kommentiert.

In seiner wöchentlichen "Culture Clash"-Kolumne schilderte Prüller die äußerst fragwürdigen Umstände der bereits im Jahr 2016 erfolgten Tötung: Eine damals 74-jährige Frau hatte in einer Patientenverfügung erklärt, sterben zu wollen, wenn sie unerträglich leide, in ein Heim eingewiesen werde - und "wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist". Als sie dann an Alzheimer erkrankte und ins Pflegeheim kam, habe ihr Ehemann die Tötung beantragt - obwohl die Patientin dies bei mehreren Gelegenheiten ablehnte. Die Familie insistierte jedoch, zwei Ärzte befanden die Demenz für "unerträglich", berichtete Prüller. Der ahnungslosen Seniorin wurde ein Betäubungsmittel in den Kaffee gemischt und mit der Infusion des tödlichen Giftes begonnen. "Die Dame wachte aber noch einmal auf, wehrte sich und wurde von ihren Familienangehörigen festgehalten, bis sie tot war", so der katholische Publizist.


Das Gericht in Den Haag bestätigte vergangene Woche den Freispruch einer Ärztin, die an dieser "Behandlung" beteiligt war, vom Vorwurf des Mordes, weil die Demenzkranke davor eine Patientenverfügung unterzeichnet hatte. Ihr Wunsch nach Sterbehilfe wurde nach erfolgter Tötung von der Staatsanwaltschaft angezweifelt, der Fall löste eine öffentliche Debatte aus. Nach dem Freispruch bat die Staatsanwaltschaft das Oberste Gericht um ein Grundsatzurteil, das seit einer knappen Wochen vorliegt. Es war der erste Strafprozess zur aktiven Sterbehilfe nach deren Legalisierung in den Niederlanden 2002.

Der Fall zeigt nach den Worten Michael Prüllers, "wie realistisch die Ansicht der Gegner einer erlaubten Sterbehilfe sind, dass es bei einem bisschen Töten nicht bleiben wird". Auch eine zunächst vorsichtige Öffnung für die legale Tötung gehe immer weiter - bis zur moralischen Pflicht zum schonenden Ableben und dem, freilich sorgfältigen, Verabreichen von Gift als Routinehandlung. "Auch wenn man das Gegenteil will", so Prüller: "Wer das Tabu des Tötens verletzt, verwundet das Leben."

Für die Geschäftsführerin des kirchlichen Bioethikinstituts IMABE, Susanne Kummer, macht das Urteil in den Niederlanden "erschreckend deutlich, welcher Kulturwandel passiert, wenn der Staat Tötungswünsche nur noch regelt, statt seiner Schutzpflicht für Menschen in vulnerablen Situationen wie Krankheit, Alter oder sozialer Isolation nachzukommen". Autonomie in der sogenannten "Sterbehilfe" sei "nur die halbe Wahrheit". In den Niederlanden "kippt das System stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja eklatante Fremdbestimmung um".

Auch Utrechter Kardinal übte Kritik

Utrechts Kardinal Willem Jacobus Eijk erklärte am 23. April auf Anfrage der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).: "Statt Kriterien für die Interpretation der schriftlichen Sterbehilfe-Erklärungen von Patienten mit fortgeschrittener Demenz festzulegen, überlässt der Oberste Gerichtshof dies dem Urteil der beteiligten Ärzte - wodurch deren Unsicherheit nur noch wächst."

In den Niederlanden steigt die Zahl der Fälle von Tötung auf Verlangen bei psychiatrischer Krankheit oder Demenz weiter an: 2009 fanden zwölf Fälle bei Demenzkranken statt, im Jahr 2017 waren es bereits 189 Fälle, bei chronischen psychiatrischen Patienten stieg die Zahl von 0 auf 83. 2018 hatten 144 Menschen mit einer beginnenden Demenz den Antrag auf Tötung gestellt, insgesamt wurden 6.126 Menschen auf eigenen Wunsch getötet - 17 Personen pro Tag, wie Bioethikerin Kummer vorrechnete.

Diese Entwicklung löste breite Diskussionen aus: 2017 hatten bereits mehr als 200 niederländische Ärzte öffentlich gegen "Euthanasie", wie sie dort genannt wird, bei fortgeschrittener Demenz protestiert. Aus Protest gegen die steigende Zahl von Demenzpatienten, die inzwischen durch aktive Sterbehilfe zu Tode kommen, traten auch mehrere prominente Medizinethiker des "Euthanasieprüfungsausschusses" zurück.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  4. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  5. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  6. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe
  7. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  8. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  9. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  10. Die Logik der Suizidbeihilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Klerikalismus im Bistum Passau
  4. Der verkleidete Menschenfreund
  5. „Times“: Bei den Katholiken Großbritanniens läuft eine „stille Erweckung“
  6. "Retter des Stephansdoms" sagte Nein zum Vernichtungsbefehl
  7. Christentum im Norden Nigerias „wächst astronomisch“
  8. ‚Die Hölle gibt es wirklich – und viele sind auf dem Weg dorthin‘
  9. Buddhist riet Indonesierin, die „Drei Ave Maria-Novene“ zu beten – Sie wird an Ostern getauft!
  10. Gott will, dass wir treu sind!“
  11. Vatikan geht gegen Missbrauch bei "bestellten Messen" vor
  12. Putin lässt am Palmsonntag Kirchbesucher bombardieren - Mehr als 30 Tote in Sumy
  13. Wann hat Frau Esken das letzte Mal mit einem Normalbürger gesprochen?
  14. Neuer Blitz-Auftritt des Papstes nährt Spekulation um Osterfeier
  15. Experte: In Liturgie öfter das "Große Glaubensbekenntnis" verwenden

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz