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| ![]() Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab7. Mai 2020 in Prolife, 8 Lesermeinungen Einrichtungen des belgische Zweigs des Ordens der "Broeders van Liefde" für psychisch Kranke schließen die Anwendung aktiver Sterbehilfe nicht aus! Gent/Vatikanstadt (kath.net/KAP) Weil sie die Anwendung aktiver Sterbehilfe nicht ausschließen, dürfen sich psychiatrische Kliniken des belgische Zweigs der Gemeinschaft der "Broeders van Liefde" (Brüder der Nächstenliebe) seit Ende März nicht mehr als "katholisch" bezeichnen. Die vatikanische Glaubenskongregation habe dies entschieden, berichtet die belgische katholische Wochenzeitung "Tertio". Der weltweite Generalobere des Ordens, Rene Stockman, habe dem Vorsitzenden der Organisation in Belgien die Verfügung bereits im April mitgeteilt. Der Streit geht auf das Jahr 2017 zurück. Damals hatten die belgischen "Broeders van Liefde" mitgeteilt, dass sie aktive Sterbehilfe für psychisch Kranke in ihren Kliniken künftig nicht mehr ausschließe, kath.net hat berichtet. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Bedingungen legal, auch für psychisch Kranke. Das bestätigt auch der Leuvener Kirchenrechtler Rik Torfs. "Die Tatsache, dass Rom das Etikett 'katholisch' wegnimmt, muss an sich nichts ändern", sagte Torfs dem "Standaard". Allerdings befürchte er ein langes Gerichtsverfahren mit "Gesichtsverlust" für beide Parteien. Das Spezialgebiet des 1807 in Gent gegründeten Ordens Brüder der Nächstenliebe ist die Pflege von psychisch Kranken. Der Orden, der in Belgien unter dem Namen "Broeders van Liefde" bekannt ist, hat weltweit etwa 600 Mitglieder und ist in rund 30 Ländern aktiv. Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
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