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Kardinal Burke: ‚Responsa’ zu Traditionis custodes sind ‚verwirrt’ und ‚widersprüchlich’

22. Februar 2022 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Die Erläuterungen zum Motu proprio seien nur insoweit bindend, als sie mit der Lehre und Ordnung der Kirche übereinstimmen.


Vatikan (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Kardinal Raymond Burke, der ehemalige Präfekt der Apostolischen Signatur, hat in einem Interview mit Edward Pentin vom National Catholic Register Bedenken zu den Antworten auf die Fragen zu Traditionis custodes geäußert.

Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat am 18. Dezember 2021 die „Responsa ad dubia“ zu Traditionis custodes veröffentlicht.

Kardinal Burke betont, dass diese nur insoweit bindend seien, als sie mit der Lehre und Ordnung der Kirche übereinstimmen. Er hält die Richtlinien, wie sie in den Responsa enthalten sind, für „verwirrt“ und „widersprüchlich“, sobald man sie mit Traditionis custodes vereinbaren will. Beispielsweise seien bestimmte Kompetenzen an die Gottesdienstkongregation verlagert worden, welche dem Diözesanbischof zustehen würden, obwohl Traditionis custodes darauf hinweist, dass der Diözesanbischof am besten weiß, was für die Gläubigen seines Bistums das Beste wäre. Der Papst habe nicht die absolute Macht und könne den Bischöfe nicht einfach die ihnen zustehenden Kompetenzen entziehen, betonte der Kardinal.


Responsa ad dubia hätten aus sich selbst heraus keine Gesetzeskraft, stellt Pentin fest. Er habe außerdem aus mehreren Quellen erfahren, dass die Responsa ohne Rücksprache mit dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte verfasst worden seien. Die Responsa seien auch nicht in den Acta Apostolicae Sedis (AAS), dem Amtsblatt des Heiligen Stuhls, veröffentlicht worden. Die Gottesdienstkongregation habe 1969 festgestellt, dass Responsa keine offizielle Bedeutung hätten, so lange sie nicht im Amtsblatt der Kirche veröffentlicht worden seien, betont Pentin.

P. Pius Pietrzyk OP, ein Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Fakultät der Unbefleckten Empfängnis, der Hochschule der Dominikaner in Washington D.C., bestätige diesen Punkt, fährt der Journalist fort. Die Responsa hätten keine legislative Bedeutung sondern würden die Ansicht der Kongregation zu einer bestimmten Rechtsfrage zum Ausdruck bringen.

Bischöfe und Priester hätten die Freiheit, einer anderen Interpretation von Traditionis custodes zu folgen als jener der Responsa, stellt Pietrzyk fest.

 

Link zum Artikel von Edward Pentin (englisch): Traditional Latin Mass: Canonists Question the Legislative Force of Recent Vatican Guidelines

 


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