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| ![]() Sieben Pfarren der Diözese Linz legen Einspruch gegen Pfarraufhebung ein9. November 2023 in Österreich, 11 Lesermeinungen Im Zuge der Strukturreform sollen die Pfarren der Diözese aufgelöst und durch insgesamt 40 Großpfarren ersetzt werden. Linz (kath.net/jg) Gegen die Aufhebung der Pfarren kann man aber beim Vatikan Einspruch erheben. Das ist sowohl für Priester, den Pfarrgemeinderat als auch für normale Mitglieder der Pfarrgemeinde möglich. Der Bischof muss nämlich aufgrund des Kirchenrechts und der Vorgaben des Vatikans für die Aufhebung einer Pfarre schwerwiegende Gründe angeben können. Von diesem Einspruchsrecht haben nun sieben Pfarren der Diözese Linz Gebrauch gemacht. Mehrere Priester des Bistums haben dies kath.net gegenüber bestätigt. Für jede der geplanten 40 Großpfarren soll ein Pfarrer ernannt werden, dem ein „Verwaltungsvorstand“ und ein „Pastoralvorstand“ zur Seite gestellt werden. Die Pastoralvorstände sollen mit Pfarrassistenten oder Pastoralassistenten besetzt werden. Die bisherigen Pfarren werden zu so genannten „Pfarrteilgemeinden“. Die bisherigen Pfarrer sollen als „Pfarrvikare“ in den Teilgemeinden eingesetzt werden. In jeder Teilgemeinde soll eine hauptamtlich angestellte Person tätig sein, entweder ein Priester oder ein Laientheologe. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDiözese Linz
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