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| ![]() Medienanwalt: «Titanic» verletzt die Menschenwürde des Papstes12. Juli 2012 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Berliner Medienanwalt Christian Schertz «Die Gestaltung der Titelseite und der Rückseite des Magazins verletzen eindeutig die Menschenwürde des Papstes». «Es gibt keinen Grund, ihn derart entwürdigend darzustellen.» Berlin (kath.net/KNA) Nach Einschätzung des Berliner Medienanwalts Christian Schertz wird das Satiremagazin «Titanic» mit einem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung keinen Erfolg haben. «Die Gestaltung der Titelseite und der Rückseite des Magazins verletzen eindeutig die Menschenwürde des Papstes», sagte Schertz in einem Interview mit dem «Tagesspiegel» (Donnerstag). «Es gibt keinen Grund, ihn derart entwürdigend darzustellen.» Der Umstand, dass es eine «Vatileaks»-Affäre gebe, also geheime Dokumente aus dem Vatikan nach außen gedrungen seien, rechtfertige es in keiner Weise, den Papst «gewissermaßen als inkontinent darzustellen». Nach Ansicht des Medienanwalts geht es bei dem Streit nicht um religiöse Gefühle, sondern «ausschließlich um das Persönlichkeitsrecht des Papstes». Er sei zwar das Oberhaupt der katholischen Kirche aber zugleich «ein deutscher Staatsbürger und Grundrechtsträger». Er habe wie alle Menschen das Recht, «dass seine Menschenwürde beachtet wird». Die Kunst- und Satirefreiheit erlaube sehr viel. Aber die Gestaltung des «Titanic»-Titels lasse sich «durch diese Freiheiten nicht mehr rechtfertigen», sagte Schertz weiter. Die «Vatileaks»-Affäre hätte auf viele andere Weisen satirisch dargestellt werden können, aber das Kirchenoberhaupt in Urin und Kot zu zeigen, sei «entwürdigend». (C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMenschenwürde
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